Schadenersatz

Verdienstausfall selbstständiger Unternehmer nach einer Verletzung

Verdienstausfall selbstständiger Unternehmer: persönliche Arbeitsleistung, Aufträge, Gewinn, Vertretung, Beweise und Verjährung.

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Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte · Schadenersatz und Zivilrecht

Im Schadenersatz entscheiden Details: Ursache, Beweis, Schadensposition und Frist. Wir bringen diese Ebenen in eine nachvollziehbare Reihenfolge und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

31. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wenn eine selbstständige Unternehmerin oder ein selbstständiger Unternehmer nach einem Unfall oder einer Verletzung nicht arbeiten kann, zeigt sich der finanzielle Nachteil oft erst mit Verzögerung. Ein Auftrag wird später fertig, eine Vertretung muss bezahlt werden oder ein Kunde springt ab. Die Auswirkung steht daher nicht immer unmittelbar auf einem einzelnen Kontoauszug.

§ 1325 ABGB nennt bei einer Körperverletzung ausdrücklich den entgangenen Verdienst und, wenn die verletzte Person zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst. Bei Selbstständigen muss dafür die eigene Arbeitsleistung vom Unternehmensergebnis getrennt werden. Umsatz, Gewinn, ersparte Kosten und tatsächlich erhaltene Leistungen dürfen nicht verwechselt werden.

Dieser Beitrag erklärt, wie Sie den Verdienstausfall eines selbstständigen Unternehmers nachvollziehbar vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Aufträge, die persönliche Tätigkeit, Ersatzkräfte, Buchhaltungsdaten und die Abgrenzung zu allgemeinen Betriebsschwankungen.

Ihre Situation einordnen

Welche Frage zum Verdienstausfall steht im Vordergrund?

Die Antworten helfen, den persönlichen Arbeitsausfall, die betriebliche Entwicklung und die erforderlichen Nachweise getrennt zu ordnen.

01 Frage 1

Was muss zuerst geklärt werden?

Bei Selbstständigen zählen die konkrete Tätigkeit, die Aufträge und die Entwicklung des Betriebs.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Eigene Tätigkeit, Ausfallzeit und Ersatzarbeit verbinden.

Erstellen Sie eine Zeitlinie mit der verletzungsbedingten Einschränkung, den betroffenen Aufgaben und einer allfälligen Vertretung. Ordnen Sie jeder Periode medizinische und betriebliche Belege zu.

02

Unfallbedingten Ausfall von anderen Geschäftsfaktoren trennen.

Vergleichen Sie konkrete Aufträge, Termine und erwartete Ergebnisse mit der tatsächlichen Entwicklung. Halten Sie saisonale Schwankungen, Stornierungen und andere Ursachen des Rückgangs gesondert fest.

03

Buchhaltung, Aufträge und Zahlungen zu einer Berechnung verbinden.

Ordnen Sie Aufträge, Rechnungen, Zahlungseingänge, Kosten und Steuerunterlagen nach Zeiträumen. Die Aufstellung sollte zeigen, wie aus dem Ereignis die konkrete Einbuße errechnet wird.

Wann Verdienstausfall bei Selbstständigen zu prüfen ist

§ 1293 ABGB erfasst auch den entgangenen Gewinn, den jemand nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge erwarten durfte. Bei einer verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist deshalb nicht jeder Rückgang des Umsatzes automatisch ein ersatzfähiger Schaden. Es muss nachvollziehbar sein, welche wirtschaftliche Entwicklung ohne das schädigende Ereignis wahrscheinlich gewesen wäre.

§ 1295 Abs 1 ABGB bildet die allgemeine Grundlage für den Ersatz eines rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schadens. Für die konkrete Prüfung müssen daher Verletzung, verantwortliches Verhalten, berufliche Einschränkung, finanzieller Nachteil und deren Zusammenhang zusammenpassen. Die Höhe folgt nicht allein aus der Behauptung, dass ein Betrieb weniger eingenommen hat.

Bei einem Einzelunternehmen kann die eigene Arbeitskraft unmittelbar mit dem Betriebsergebnis verbunden sein. Bei einer Gesellschaft ist dagegen genauer zu unterscheiden, ob der persönliche Ausfall der geschäftsführenden Person einen eigenen Verdienstentgang verursacht oder zunächst nur das Ergebnis der Gesellschaft verändert. Diese Ebenen sollten in der Aufstellung nicht vermischt werden.

Eigene Arbeitsleistung und Betriebsergebnis auseinanderhalten

Der erste Schritt ist eine Beschreibung Ihrer normalen Tätigkeit. Welche Aufgaben erledigen Sie persönlich? Akquirieren Sie Aufträge, führen Sie Beratungen durch, arbeiten Sie auf Baustellen, liefern Sie Leistungen aus oder erledigen Sie die gesamte Organisation selbst? Je konkreter diese Tätigkeiten beschrieben sind, desto besser lässt sich die Auswirkung einer Einschränkung einordnen.

Danach ist für jeden Zeitraum festzuhalten, was tatsächlich ausgefallen ist. Vielleicht konnten Sie gar nicht arbeiten. Vielleicht waren nur bestimmte Tätigkeiten nicht möglich oder Sie konnten weniger Stunden leisten. Auch eine Rückkehr mit reduziertem Umfang kann einen Verdienstausfall erklären, wenn die betroffenen Aufgaben nicht gleichwertig delegiert werden konnten.

Bei der Berechnung darf der gesamte Unternehmensumsatz nicht einfach als persönlicher Verdienst behandelt werden. Vom erwarteten Ergebnis können betriebliche Kosten, ersparte Aufwendungen und Leistungen anderer Personen zu unterscheiden sein. Die Frage lautet, welche Einbuße Ihrer eigenen Erwerbstätigkeit zuzuordnen ist.

Aufträge, Gewinn und Umsatz richtig dokumentieren

Bei einem bereits vereinbarten Auftrag sind Vertrag, Angebot, Leistungsbeschreibung, Terminplan und bisherige Kommunikation besonders hilfreich. Sie zeigen, welche Leistung geschuldet war, wann sie erbracht werden sollte und welchen wirtschaftlichen Beitrag sie voraussichtlich gebracht hätte. Eine bloße Umsatzliste erklärt diese Zusammenhänge meist nicht ausreichend.

Umsatz und Gewinn sind verschiedene Größen. Musste ein Auftrag wegen Ihrer Verletzung entfallen, können jene Kosten abzuziehen sein, die ohne Durchführung nicht entstanden wären. Umgekehrt können zusätzliche Kosten für Material, Personal, Fremdleistungen oder eine verspätete Fertigstellung die Einbuße verändern. Jede Position sollte in der Berechnung erkennbar bleiben.

Bei wiederkehrenden Leistungen können frühere Aufträge und Zahlungseingänge einen Vergleichsmaßstab liefern. Bei einem einmaligen Projekt braucht es dagegen eine konkrete Darstellung der Vereinbarung und der wahrscheinlichen Abwicklung. Je weiter die Prognose in die Zukunft reicht, desto sorgfältiger müssen Annahmen und Unsicherheiten erklärt werden.

Vertretung, Ersatzkräfte und Schadensminderung

Eine Vertretung kann den Ausfall begrenzen, aber auch zusätzliche Kosten verursachen. Halten Sie fest, welche Aufgaben übernommen wurden, wann die Vertretung begonnen hat und welche Vergütung angefallen ist. Entscheidend ist, ob die Leistung tatsächlich wegen des Ereignisses erforderlich war und ob sie wirtschaftlich vertretbar blieb. Der Oberste Gerichtshof fasst diese Möglichkeit für selbstständig Erwerbstätige dahin zusammen, dass sich der Schaden im Verdienstentgang, in den Kosten von Ersatzkräften oder in einer Kombination beider Positionen zeigen kann.

§ 1304 ABGB verlangt, ein mögliches Mitverschulden bei der Schadensbemessung zu berücksichtigen. Im unternehmerischen Alltag bedeutet das nicht, dass jede erdenkliche Maßnahme ergriffen werden muss. Es geht um eine nachvollziehbare Prüfung, ob Aufträge verschoben, intern verteilt oder durch eine zumutbare Ersatzleistung gesichert werden konnten.

Auch eine Vertretung beseitigt den Schaden nicht automatisch. Sie kann einen persönlichen Ausfall teilweise ausgleichen, gleichzeitig aber Marge, Qualität, Kapazität oder Kundenbeziehungen beeinflussen. Stellen Sie daher den erwarteten Ergebnisbeitrag, die Vertretungskosten und die tatsächlich verbliebene Einbuße getrennt dar.

Den Zusammenhang mit Verletzung und Ausfall belegen

Die zeitliche Nähe zwischen Verletzung und Geschäftsrückgang ist ein wichtiges Indiz, reicht aber allein nicht immer aus. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Verbindung zwischen medizinischer Einschränkung, konkreter beruflicher Tätigkeit und finanzieller Folge. Ärztliche Unterlagen sollten die Belastungsgrenzen erklären, betriebliche Unterlagen die Auswirkungen auf Aufträge und Arbeitsabläufe.

Bei Selbstständigen können mehrere Ursachen gleichzeitig wirken. Saison, Wetter, Markt, Lieferprobleme, Krankheit von Mitarbeitern, Stornierungen oder ein bereits vorher geplanter Rückgang müssen vom verletzungsbedingten Anteil getrennt werden. Ein Vergleich mit mehreren geeigneten Zeiträumen ist oft aussagekräftiger als ein einzelner Vorjahresmonat.

Erklären Sie auch, wenn sich der Schaden erst später zeigt. Ein Auftrag kann zunächst weiterlaufen und erst wegen einer verspäteten Lieferung, einer Vertragsstrafe oder einer Kundenkündigung zu einer Einbuße führen. Die Chronologie muss dann zeigen, wann welche Entscheidung getroffen wurde und worauf sie beruhte.

Welche Unterlagen die Berechnung nachvollziehbar machen

Für die persönliche Tätigkeit sind Kalender, Auftragslisten, Terminpläne, Arbeitsaufzeichnungen und eine Beschreibung der verletzungsbedingten Einschränkung hilfreich. Für den Betrieb kommen Angebote, Verträge, Rechnungen, Zahlungseingänge, Buchhaltungsunterlagen und relevante Steuerdaten hinzu. Bei einer Vertretung sollten Auftrag, Zeitraum, Leistung und Zahlung dokumentiert werden.

Ordnen Sie die Daten nach klaren Perioden: vor dem Ereignis, Ausfall, Vertretung, Wiedereinstieg und weitere Entwicklung. Für jede Periode sollte sichtbar sein, welches Ergebnis ohne das Ereignis erwartet wurde, was tatsächlich eingetreten ist und welche Kosten oder Ersatzleistungen abzuziehen sind.

Der Schaden-Dokumentations-Check hilft beim Sortieren der Belege. Für die grundsätzliche Anspruchsrichtung können Sie außerdem den Anspruchs-Check verwenden. Die Checkliste für Schadenunterlagen unterstützt bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die weitere Prüfung.

Besonderheiten bei GmbH, Mitarbeitern und Partnern

Bei einem Einzelunternehmen können persönlicher Arbeitsausfall und betriebliche Folgen eng zusammenhängen. Bei einer GmbH oder einer anderen Gesellschaft ist die Gesellschaft eine eigene Rechtsträgerin. Ein Rückgang ihres Ergebnisses ist daher nicht ohne weitere Prüfung mit dem persönlichen Verdienstausfall der geschäftsführenden Person gleichzusetzen.

Auch bei Mitarbeitern sollte die Kette konkret bleiben. Mussten sie wegen Ihres Ausfalls Überstunden leisten, wurde eine externe Fachkraft beauftragt oder konnten Aufträge nur verspätet erledigt werden? Erfassen Sie die Mehrkosten und die dadurch verhinderten oder verbleibenden Einnahmen getrennt.

Bei gemeinsam geführten Betrieben oder freien Kooperationen ist zu klären, wem der Auftrag, der Gewinn und die jeweilige Leistung wirtschaftlich zuzurechnen sind. Schriftliche Vereinbarungen, Abrechnungsmodelle und tatsächliche Arbeitsaufteilungen können für diese Abgrenzung wichtiger sein als die Bezeichnung im Außenauftritt.

Verjährung und nächste Schritte der Aufbereitung

Nach § 1489 ABGB verjährt die Entschädigungsklage grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei einem fortlaufenden oder erst später erkennbaren Verdienstausfall kann die zeitliche Einordnung besondere Fragen aufwerfen. Notieren Sie deshalb, wann die erste konkrete Einbuße, ihre mögliche Ursache und die verantwortliche Person bekannt wurden.

Erstellen Sie zunächst eine kurze Chronologie und eine getrennte Schadensaufstellung. Verknüpfen Sie jede Position mit Auftrag, Zeitraum, Betrag, Kostenabzug und Beleg. Halten Sie offen gebliebene Annahmen ausdrücklich in einer internen Arbeitsnotiz fest, statt sie in eine scheinbar genaue Gesamtsumme einzubauen.

Für die weitere Orientierung sind die Schwerpunktseiten zu Berufsschaden und Verdienstentgang sowie zu Beweis, Verhandlung und Verjährung passend. Bei einem Personenschaden kann zusätzlich die Seite zu Körperverletzung und Heilungskosten relevant sein.

Praktischer Kern: Bei Selbstständigen ist nicht der Umsatz allein entscheidend. Maßgeblich ist, welche persönliche Arbeitsleistung ausgefallen ist, welcher Gewinn ohne das Ereignis wahrscheinlich gewesen wäre, welche Kosten erspart oder zusätzlich angefallen sind und wie sich der Zusammenhang belegen lässt.

Häufige Fragen

Verdienstausfall selbstständiger Unternehmer

Kann ein Selbstständiger auch ohne entfallenen Auftrag Verdienstausfall haben? +
Ja. Auch eine eingeschränkte persönliche Arbeitsleistung, ein geringerer Umfang laufender Aufträge oder notwendige Vertretungskosten können relevant sein. Die konkrete Einbuße muss aus Tätigkeit, Zeitraum und Ergebnis nachvollziehbar hervorgehen.
Ist ein Umsatzrückgang automatisch ein ersatzfähiger Schaden? +
Nein. Umsatz ist nicht dasselbe wie Gewinn. Saisonale Entwicklungen, Stornierungen, ersparte Kosten und andere betriebliche Ursachen müssen vom verletzungsbedingten Anteil getrennt werden.
Welche Unterlagen braucht ein selbstständiger Unternehmer? +
Hilfreich sind Aufträge, Verträge, Kalender, Rechnungen, Zahlungseingänge, Buchhaltung, Steuerunterlagen, medizinische Befunde und Nachweise über Vertretungs- oder Mehrkosten.
Wie wird der Ausfall bei einer GmbH eingeordnet? +
Ein Rückgang des Gesellschaftsergebnisses und der persönliche Verdienstausfall der Geschäftsführung sind getrennt zu prüfen. Entscheidend sind die rechtliche Zuordnung, die persönliche Tätigkeit und die konkrete wirtschaftliche Folge.

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