Jedes Gutachten braucht eine Tatsachengrundlage. Dazu zählen etwa Erstbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte, Wartungsunterlagen, Fotos, Messungen, Rechnungen oder frühere fachliche Stellungnahmen. Der Sachverständige kann nur beurteilen, was ihm vorliegt oder was er bei der Befundaufnahme selbst feststellt.
Bei einer Körperverletzung ist die zeitliche Entwicklung besonders wichtig. Erstbefund, Behandlung, Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit und spätere Einschränkungen müssen in ihrer Reihenfolge sichtbar sein. Bei einem Sachschaden muss klar sein, welcher Zustand vor dem Ereignis bestand, was unmittelbar danach festgestellt wurde und welche Reparatur oder Wertminderung behauptet wird.
Fehlt eine wichtige Unterlage, ist das nicht bloß ein redaktionelles Problem. Die Lücke kann die fachliche Schlussfolgerung beeinflussen. Legen Sie deshalb vor der Begutachtung eine vollständige Chronologie an und verknüpfen Sie jede Schadensposition mit dem Dokument, das ihre Ursache oder Höhe stützen soll.