Eine Schätzung erfolgt nicht aus dem Bauch heraus. Das Gericht muss die Ergebnisse der Verhandlung und die konkreten Anknüpfungstatsachen berücksichtigen. Dazu können Rechnungen, Angebote, frühere Preise, Vergleichsobjekte, Fotos, Zeitaufzeichnungen, medizinische Unterlagen oder nachvollziehbare Berechnungen gehören.
Je genauer die offenen und sicheren Teile voneinander getrennt sind, desto belastbarer ist die Schätzung. Bei Reparaturkosten kann etwa ein unstreitiger Arbeitsumfang feststehen, während einzelne Stunden- oder Materialansätze umstritten sind. Bei einem Nutzungsausfall können Dauer und tatsächliche Nutzung getrennt zu prüfen sein.
Eine bloße Pauschalbehauptung „der Schaden beträgt ungefähr“ genügt nicht. Legen Sie offen, welche Tatsachen sicher sind, welche Werte verglichen werden und warum eine weitere exakte Ermittlung unverhältnismäßig wäre. Der Schaden-Dokumentations-Check unterstützt bei der Zuordnung.