Wichtig sind Erstbefunde, Ambulanzberichte, Arztbriefe, Operationsberichte, Befunde der Bildgebung, Therapiepläne, Rezeptdaten und Nachweise über Kontrolltermine. Ergänzend können Nachrichten an Ordinationen, Terminabsagen, Wartezeiten und eigene Notizen zum Beschwerdenverlauf eine Rolle spielen.
Eigene Aufzeichnungen sollten nicht nachträglich geglättet werden. Halten Sie fest, wann welche Beschwerden auftraten, wann Sie Hilfe suchten und welche Auskunft Sie erhielten. Die Unterlagen müssen den medizinischen Befund nicht ersetzen, sie machen aber die zeitliche Abfolge überprüfbar.
Bei der Schadensaufstellung trennen Sie Behandlungskosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang und allfällige Dauerfolgen. § 1325 ABGB nennt bei Körperverletzung insbesondere Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Jede Position braucht einen eigenen Zeitraum und eine eigene Begründung.