Ein häufiger Fehler besteht darin, den 18. Geburtstag automatisch als alleinigen Fristbeginn zu behandeln. § 1494 ABGB ist genauer aufgebaut: Entscheidend sind unter anderem gesetzliche Vertretung, ein mögliches Hindernis und die jeweilige Regel des § 1489 ABGB.
Problematisch ist auch, das Alter des Kindes zu dokumentieren, aber nicht die Entwicklung der Kenntnis. Ebenso wenig genügt es, ein Mitverschulden nur mit dem Satz zu behaupten, das Kind habe eine Sicherheitsregel nicht eingehalten. Alter, Einsichtsfähigkeit, Situation und Kausalität müssen konkret geprüft werden.
Vermeiden Sie schließlich eine Vermischung der Themen. Die Frage, ob ein Anspruch rechtzeitig verfolgt wurde, ist nicht dieselbe wie die Frage, ob der Ersatz wegen eines eigenen Beitrags gekürzt wird. Zwei getrennte Zeitleisten und Beweismappen schaffen Klarheit.