Ein außergerichtlicher Vergleich kann einen Schadenersatzstreit beenden, ohne dass ein Urteil abgewartet werden muss. Er ist aber mehr als ein unverbindlicher Kompromiss: Sobald sich die Parteien wirksam geeinigt haben, gelten die vereinbarten Leistungen und der festgelegte Umfang der Erledigung.
§ 1380 ABGB beschreibt den Vergleich als Vertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte verbindlich bestimmt werden. Die Parteien verpflichten sich dabei wechselseitig zu geben, zu tun oder zu unterlassen. Der Vergleich kann vor einer Klage, während eines Prozesses oder nach einer gerichtlichen Entscheidung über einzelne Punkte geschlossen werden.
Entscheidend ist daher nicht nur, ob ein Betrag genannt wird. Vor der Unterschrift müssen Streitgegenstand, Schadenspositionen, Zinsen, Kosten, Fristen, Sicherheiten und der Umgang mit später erkennbaren Folgen zusammenpassen. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich in Österreich achten sollten.