Das Kostenrisiko besteht nicht aus einer einzigen Position. Zu unterscheiden sind insbesondere Gerichtsgebühren, notwendige Kosten der eigenen Rechtsverfolgung, mögliche Kosten der Gegenseite und Auslagen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher oder andere Beweismittel. Welche Positionen im konkreten Verfahren entstehen und ersetzt werden können, hängt vom Ablauf und vom Prozessausgang ab.
Der Streitwert bildet eine wichtige Grundlage für die Einordnung. Bei einer bezifferten Geldforderung ist zunächst der eingeklagte Betrag maßgeblich. Werden mehrere Schadenspositionen verbunden, muss klar sein, welche davon tatsächlich Gegenstand der Klage sind. Ein zu hoch angesetzter oder nicht ausreichend belegter Teil kann das Prozessrisiko erhöhen, ohne den berechtigten Kern des Anspruchs zu stärken.
Auch die Kostenentscheidung des Gerichts ist von der Frage zu trennen, welche Zahlung Sie am Ende erhalten. Ein zugesprochener Betrag bedeutet nicht automatisch, dass jede eigene Aufwendung vollständig ersetzt wird. Die Kosten werden nach den Regeln der ZPO und den anwendbaren Tarifen beurteilt.