Lexikon
Begräbniskosten
Angemessene Kosten der Beerdigung, die nach einem tödlichen Schadenereignis zu ersetzen sein können.
Kurz erklärt
Bei tödlichen Verletzungen sieht § 1327 ABGB den Ersatz der angemessenen Begräbniskosten vor. Zusätzlich können weitere gesetzlich geschützte Ansprüche naher Angehöriger entstehen.
Zu prüfen sind die konkrete Anspruchsgrundlage, die Angemessenheit der Ausgaben und wer die Kosten getragen hat.
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