Lexikon
Feststellungsbegehren
Begehren, die Haftung für einen Schaden festzustellen, wenn künftige Folgen noch nicht abschließend bezifferbar sind.
Kurz erklärt
Ein Feststellungsbegehren kann sinnvoll sein, wenn weitere Schäden möglich sind, ihre konkrete Höhe aber noch nicht feststeht.
Erforderlich ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung. Bereits bezifferbare Positionen sind grundsätzlich mit dem passenden Leistungsbegehren zu verbinden.
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