Lexikon
Kausalität
Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem schädigenden Verhalten und dem eingetretenen Schaden.
Kurz erklärt
Ein Ersatzanspruch setzt voraus, dass das beanstandete Verhalten für den Schaden ursächlich war. Bei mehreren Ursachen ist ihr jeweiliger Beitrag zu prüfen.
Medizinische, technische oder wirtschaftliche Gutachten können erforderlich sein, wenn der Zusammenhang nicht unmittelbar erkennbar ist.
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