Schadenersatz
Lexikon

Fahrlässigkeit

Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, obwohl der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen wäre.

Kurz erklärt

Fahrlässigkeit reicht von leichter bis grober Fahrlässigkeit. Maßgeblich ist, welche Sorgfalt in der konkreten Situation erwartet werden konnte.

Bei beruflich Tätigen können besondere Fachkenntnisse und der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Fachmanns relevant sein.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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