Lexikon
Fahrlässigkeit
Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, obwohl der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen wäre.
Kurz erklärt
Fahrlässigkeit reicht von leichter bis grober Fahrlässigkeit. Maßgeblich ist, welche Sorgfalt in der konkreten Situation erwartet werden konnte.
Bei beruflich Tätigen können besondere Fachkenntnisse und der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Fachmanns relevant sein.
Mehr erfahren
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?
Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.
Kontakt
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000