Schadenersatz
Lexikon

Personenschaden

Verletzung des Körpers oder der Gesundheit mit möglichen Vermögens- und Nichtvermögensfolgen.

Kurz erklärt

Ein Personenschaden kann Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflegebedarf und Schmerzengeld auslösen. Die einzelnen Positionen müssen getrennt festgestellt und belegt werden.

Bei der Beurteilung sind Verletzungsbild, Heilungsverlauf, Dauerfolgen und die konkrete Lebenssituation der betroffenen Person zu berücksichtigen.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg