Schadenersatz
Lexikon

Schaden

Nachteil an Vermögen, Rechten oder geschützten Interessen, der nach den gesetzlichen Voraussetzungen auszugleichen ist.

Kurz erklärt

Ein Schaden kann als Vermögensschaden oder als ideeller Schaden auftreten. Für den Ersatz ist zunächst zu klären, welches geschützte Interesse beeinträchtigt wurde und wodurch der Nachteil entstanden ist.

Die Höhe bemisst sich nicht allein nach dem Ereignis, sondern nach dem Unterschied zwischen der tatsächlichen und der ohne das schädigende Ereignis bestehenden Lage.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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