Schadenersatz
Lexikon

Aufwandersatz

Ersatz notwendiger Aufwendungen, die zur Vermeidung oder Behebung eines Schadens gemacht wurden.

Kurz erklärt

Aufwendungen können auch vor einer endgültigen Schadensabrechnung relevant sein, etwa für Sofortmaßnahmen oder eine notwendige Ersatzbeschaffung.

Erforderlich sind ein nachvollziehbarer Zusammenhang, die Notwendigkeit und eine angemessene Höhe der Ausgaben.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

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