Schadenersatz
Lexikon

Haftung für Gehilfen

Verantwortung für Personen, deren sich jemand zur Erfüllung einer Pflicht bedient.

Kurz erklärt

Bei der Vertragserfüllung kann das Verhalten eingesetzter Personen dem Schuldner zugerechnet werden. Ob und wie weit das gilt, hängt von der Rechtsbeziehung ab.

Die konkrete Rolle der Hilfsperson, die übertragene Aufgabe und der Zusammenhang mit dem Schaden sind festzustellen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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