Schadenersatz
Lexikon

Sachschaden

Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer körperlichen Sache.

Kurz erklärt

Bei einer beschädigten Sache können Reparaturkosten, eine Wertminderung und notwendige Nebenkosten zu prüfen sein. Bei einem Totalschaden kommt grundsätzlich der Wert der Sache abzüglich eines allfälligen Restwerts in Betracht.

Für die Berechnung sind Zustand, Marktwert, Reparaturmöglichkeit und die Vermeidung einer Überkompensation maßgeblich.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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