Schadenersatz
Lexikon

Schadensminderungspflicht

Pflicht, einen bereits eingetretenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern.

Kurz erklärt

Der Geschädigte muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, um weitere Nachteile zu vermeiden. Das bedeutet nicht, jedes wirtschaftliche oder persönliche Risiko einzugehen.

Welche Maßnahmen zumutbar sind, hängt von Schaden, Dringlichkeit, Kosten und den persönlichen Umständen ab.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?

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