Lexikon
Deliktshaftung
Außervertragliche Haftung wegen rechtswidriger und schuldhafter Verletzung eines geschützten Rechts.
Kurz erklärt
Deliktshaftung setzt keinen Vertrag zwischen den Beteiligten voraus. Typische Prüfungen betreffen Rechtswidrigkeit, Verschulden, Kausalität und Schaden.
Ob daneben ein Vertrag besteht, kann die Anspruchsgrundlage und die Beweisführung beeinflussen.
Mehr erfahren
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
Schaden dokumentiert, Anspruch unklar oder Frist offen?
Übermitteln Sie die wichtigsten Daten und Unterlagen. Wir ordnen Anspruch, Beweise, Bezifferung und den nächsten sicheren Schritt.
Kontakt
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000